Schulvereinbarung (Stand 02/2020)


Die FHS prägt wie jede Schule durch Erziehung und Unterricht in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern politisches und soziales Verhalten. Das Ziel dieser gemeinsamen Vereinbarung ist, das Schulleben zu erleichtern und das Zusammenleben zu fördern. Das Leitbild unserer Schule und unseres Schulprogramms, das für alle am Schulleben der FHS beteiligten Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern gültig ist, richtet sich nach dem Grundsatz: 

Selbstverwirklichung geschieht in sozialer Verantwortung.


Alle am Erziehungsprozess Beteiligten vermitteln unseren Schülerinnen und Schülern Handlungskompetenzen, die sie dazu befähigen in diesem Sinne kooperativ miteinander umzugehen und zu handeln. Grundsätzlich respektieren wir daher folgende Grundrechte:

1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört unterrichtet zu werden.

2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

Wir respektieren in der Schulgemeinschaft unsere Verschiedenheit in Person, Verhalten und Standpunkten. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir Auseinandersetzungen und Konflikte nur im Gespräch und in gegenseitiger Achtung austragen und sensibel sind für persönliche Grenzen und rücksichtsvoll im Umgang mit anderen. Wir übernehmen Verantwortung für unser Verhalten; das bedeutet auch, dass wir evtl. entstandenen Schaden wiedergutmachen.


1. Organisationsrahmen des Schulalltags

  • Unterrichtszeiten
    1./2. Stunde:    08.10 - 09.40 Uhr
    3./4. Stunde:    10.00 - 11.30 Uhr
    5./6. Stunde:    11.50 - 13.20 Uhr
    Mittagspause:    13.20 - 14.20 Uhr 
    8./9. Stunde:    14.20 - 15.50 Uhr

     

    Die KOOP-Leistungskurse mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium in Wetter finden dienstags und freitags von 7.45 – 9.15 Uhr, mittwochs vierzehntägig als Doppelstunde in der 8./9. Stunde statt. Für wenige Ausnahmen in der Stundenplanung für die Sekundarstufe II wird auf eine 0. Stunde von 7.25 – 8.10 Uhr zurück- gegriffen.

     

  • Öffnungszeiten

    Die Schule wird um 7.40 Uhr am Haupteingang für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Aufsicht.

    Bei Schulbeginn später als zur 1. Stunde suchen die Schülerinnen und Schüler erst 5 Minuten vorher ihren Unterrichtsraum auf.

  • Unterrichts-/Stundenbeginn

    Nach dem Klingeln suchen alle Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsräume auf und haben nur das Material auf dem Tisch, das sie in der kom- menden Stunde benötigen!

    Jede und jeder sorgt für einen pünktlichen Unter- richtsbeginn. Bei Ausbleiben der Lehrerin oder des Lehrers meldet sich die Klassensprecherin / der Klassensprecher bzw. Kurssprecherin/Kursspre- cher nach fünf Minuten beim stellvertretenden Schulleiter, im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.

  • Essen und Trinken im Unterricht

    Das Essen im Unterricht ist nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler dürfen während der Unterrichtsstunde trinken, solange ein störungsfreier Unterricht gewährleistet ist. Die Entscheidung trifft dazu die Lehrkraft.

  • Unterrichts-/Stundenende

    Grundsätzlich beendet die Lehrkraft den Unterricht. Das Unterrichtsende sollte aber mit dem Stundenklingeln identisch sein, um die Lern- und Erholungszeit möglichst effektiv auszuschöpfen.

    In den Stunden, in denen der Unterrichtsraum nicht benutzt wird, sowie in den großen Pausen sind die Unterrichtsräume in jedem Fall abzuschließen. Die Lehrkraft verlässt als letzte Person den Raum.

  • Aufenthalts- und Lernmöglichkeiten

    In den Unterrichtszeiten sind die auf den Fluren des 1. und 2. Obergeschosses vorhandenen Differenzierungsnischen ausschließlich zu fachlichen Zwecken im Rahmen des Unterrichts für einzelne Schülerinnen und Schüler oder kleine Schülergruppen vorgesehen. Für sie gelten dieselben Regelungen wie in den Klassenräumen, daher darf in den Differenzierungsnischen nicht gegessen werden. Aus Rücksichtnahme auf die anliegenden Unterrichtsräume wird nur in Flüsterlautstärke gearbeitet.

    Die Schülerlounge im Erdgeschoss und das Medien- und Arbeitszentrum (m@z) stehen allen Schülerinnen und Schülern außerhalb des Unterrichts offen. Das m@z kann auch unterrichtlich genutzt werden.

  • Cafeteria

    Die Cafeteria hat an Schultagen folgende Betriebszeiten: Montag bis Freitag 7.45 – 12.00 Uhr. Darüber hinaus ist sie in der Mittagspause den Schülerinnen und Schülern zugänglich.

  • Übermittagsbetreuung

    An Tagen mit Nachmittagsunterricht beträgt die Mittagspause 60 Minuten. In dieser Zeit haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ein Mittagessen in der Mensa einzunehmen. Zudem werden sie in drei Bereichen (Arbeits-, Spiel- und Bewegungsbereich) betreut. Bei schriftlich erteiltem Einverständnis dürfen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 das Schulge- lände verlassen. Den Anordnungen des Betreuungspersonals ist Folge zu leisten.

  • Mittagspause

    Angesichts der Müllproblematik ist der Verzehr gelieferter Waren (z.B. Pizza usw.) im Schulgebäude untersagt. Eine Ausnahme bildet die Cafeteria, solange von den Schülerinnen und Schülern gewährleistet wird, dass der Müll sachgerecht entsorgt wird.

  • Beurlaubungen und Krankmeldungen

    Für Beurlaubungen und Versäumnisse gelten die Regelungen des Schulgesetzes (§ 43).

    Beurlaubungsanträge bis zu zwei Tagen im Halbjahr können von der Klassen- bzw. Stufenleitung genehmigt werden, Anträge von dem 3. Tag an und Tage im Zusammenhang mit Ferien sind an den Schulleiter zu stellen. Beurlaubungen aus persönlichen Gründen müssen grundsätzlich mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingereicht werden.

    Beim Fehlen einiger Stunden an einem Unterrichtstag ist eine schriftliche Abmeldung bei der betroffenen Fachlehrkraft notwendig. Ein entsprechendes Formular gibt es im Sekretariat.

    Bei Krankheit melden die Eltern ihr Kind umgehend im Sekretariat der Schule telefonisch ab, sodass die Klassenleitung und die Fachlehrkräfte informiert werden können. Unmittelbar nach der Genesung bringt die Schülerin bzw. der Schüler eine kurze schriftliche Entschuldigung der Eltern für die Klassenleitung mit. Unentschuldigte Fehlstunden werden auf dem Zeugnis vermerkt.

2. Handlungsrahmen für unser Zusammenleben

  • Regeln für Schülerinnen und Schüler
    • Wir Schülerinnen und Schüler nutzen den Unterricht zum Arbeiten und Lernen – zum Essen und Trinken stehen die Pausen zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet die Fachlehrkraft.

    • Wir Schülerinnen und Schüler kommen pünktlich.

    • Wir Schülerinnen und Schüler sind gut auf den Unterricht vorbereitet (z.B. Hausaufgaben, Material,Ordnung auf dem Tisch).

    • Wir Schülerinnen und Schüler tragen produktiv zum Unterricht bei (z.B. Konzentration, Beiträge, Ideen, ...).

    • Wir Schülerinnen und Schüler achten unsere Mitschülerinnen und Mitschüler und Lehrkräfte und gehen freundlich mit ihnen um (z. B. grüßen, ausreden lassen, melden, gegenseitige Hilfe ...).

    • Wir Schülerinnen und Schüler halten unseren Platz und den Unterrichtsraum in Ordnung und behandeln das Schuleigentum pfleglich.

      Die Schülerinnen und Schüler setzen diese grundsätzlichen Regeln zusammen mit ihrer Klassenleitung (und in Absprache mit dem Lehrerteam der Klasse) in eine konkrete Klassenordung um, die für den gesamten Unterricht und auch außerhalb der Schule (z. B. Schulweg in Bus und Bahn, bei Museumsbesuchen, im Schwimmbad und auf Klassen- und Studienfahrten) in dieser Klasse gültig ist. Für die Fachräume gelten besondere Regeln, die von den Fachlehrkräften bekannt gegeben werden.

  • Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer
    • Wir Lehrerinnen und Lehrer setzen den Organisationsrahmen des Schulalltags um.

    • Wir Lehrerinnen und Lehrer unterstützen den aktiven Lernprozess der Schülerinnen und Schüler in fachlicher, sozialer und methodischer Hinsicht.

    • Wir Lehrerinnen und Lehrer in der Klassenleitung sind Ansprechpersonen für die Belange unserer Klasse und fördern die Klassengemeinschaft.

    • Wir Lehrerinnen und Lehrer stehen für eine fachliche und schullaufbahnbezogene Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen wir den gemeinsamen Erziehungsauftrag wahr.

  • Aufgaben der Eltern
    • Wir Eltern respektieren und unterstützen die fachliche und pädagogische Arbeit der Schule.

    • Wir Eltern tragen Sorge, dass unsere Kinder ausgeschlafen und pünktlich zum Unterricht erscheinen.

    • Wir Eltern unterstützen unsere Kinder im Lernprozess (z. B. Material, Hausaufgaben usw.).

    • Wir Eltern achten darauf, dass wir einen fortwährenden Überblick über den Leistungsstand unserer Kinder haben und treten bei Bedarf in Kontakt mit dem/der jeweiligen Klassen- bzw. Kurslehrkraft.

    • Wir Eltern melden unsere minderjährigen Kinder bei Krankheit ordnungsgemäß vom Unterricht ab und beantragen Beurlaubungen rechtzeitig.

  • Ordnung und Sauberkeit
    1. Effektives Lernen beginnt in einer möglichst positiven Lernumgebung. Dazu gehört ein gutes Erscheinungsbild unserer Schule, vor allem auch ein sauberer Klassenraum, für den alle Beteiligten verantwortlich sind. Darüber hinaus ist es ein Aushängeschild in der Öffentlichkeit.

    • Die Klassenleitung bestimmt einen Ordnungsdienst, der für die Sauberkeit im Klassenraum die Verantwortung trägt. Dieser Ordnungsdienst wird im Klassenbuch vermerkt.

    • Müll soll möglichst vermieden werden oder ist in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen.

    • Nach der letzten Unterrichtsstunde, die im Unterrichtsraum stattfindet, stellen alle Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch und der Ordnungsdienst fegt den Raum. Anschließend wird der Raum abgeschlossen.

    • Jeder achtet auf die Sauberkeit in Fluren und Toiletten. Ein wöchentlicher Reinigungsdienst der Stufen 5 bis Q1 sorgt u.a. für die Sauberkeit in den Fluren und auf dem Schulhof. Die Organisation übernimmt die Klassen- bzw. Stufenleitung. Näheres regelt das Reinigungskonzept.

  • Rauchfreie und alkoholfreie Schule

    Grundsätzlich gelten die rechtlichen Bestimmungen des aktuellen Jugendschutzgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes etc. Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Der Konsum von Zigaretten, E-Zigaretten, Alkohol und anderen berauschenden Substanzen ist im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen in je- dem Fall untersagt.

  • Umgang mit dem Schuleigentum & Sicherheit
    • Wir wollen mit dem Gemeinschaftseigentum pfleglich und verantwortungsbewusst umgehen und Sachbeschädigungen (z.B. Kritzeleien auf Wände und Türen, Zerstörungen von Mobiliar und Inventar) auf jeden Fall vermeiden. Sollten dennoch grobe Verunreinigungen und Beschädigungen vorkommen oder ausgeliehene Lehr- und Lernmittel verloren gehen, haften die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler.

    • Zentrales Anliegen unserer Schulgemeinschaft ist es, Gefahren zu verhindern, deshalb gehören gefährliche Gegenstände nicht in die Schule.

    • Verhalten im Gebäude: Im Gebäude sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich keine Ball-, Fang- und Laufspiele sowie Roller, Skateboards u. Ä. erlaubt.

    • Verhalten auf dem Schulhof: Auf den Pausenhöfen sind nur Spiele gestattet, die andere Schülerinnen und Schüler nicht gefährden, belästigen oder behindern; zu unterlassen ist daher auch das Werfen von Schneebällen. Das Benutzen von Skateboards und Rollern ist sowohl während der Pausen als auch während der Unterrichtszeit auch auf der Skateranlage hinter der Sporthalle verboten. Während der Klausuren ist vor den Pavillons lautes Spielen nicht erlaubt, damit ungestört gearbeitet werden kann.

  • Umgang mit digitalen Endgeräten
    • Ab 8.00 Uhr müssen alle Schülerinnen und Schüler ihre Handys (und andere digitale Endgeräte wie z.B. Smartwatches, MP3-Player u.a.) in allen Bereichen (Schulgebäude und Schulgelände) ausgeschaltet lassen.

    • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Handy dagegen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände in Freistunden und der Mittagspause benutzen.

    • Im unterrichtlichen Zusammenhang entscheidet die Fachlehrkraft über eine unterrichtliche Nutzung.

    • Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät dem Schulleiter zur Aufbewahrung übergeben und kann am Ende des Schultages wieder abgeholt werden. Im Wiederholungsfall wird eine schriftliche Missbilligung erteilt.

3. Pausenordnung

  • Allgemein

    Regelmäßige Pausen dienen der geistigen und körperlichen Regeneration durch Entspannung, Bewegung, Kommunikation und Aufenthalt an der frischen Luft. Zur geordneten Durchführung dieser Pausen führen im Gebäude und auf dem Schulhof Lehrkräfte nach Plan Aufsicht.

    Das Schulgelände (im Norden, Süden und Südosten vom Fuß-/Radweg, im Westen von den Pavillons und dem Buschwerk begrenzt) darf von Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 (Sek. I) während der Pausen nicht verlassen werden. Die Gehwege und der Eingangsbereich der Schule sind freizuhalten.

    Auch Lehrerinnen und Lehrer haben ein Recht auf Pause. Hierfür steht ihnen v.a. das Lehrerzimmer zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler respektieren diesen Arbeitsbereich und suchen die Lehrkräfte nicht in der ersten großen Pause und ansonsten nur in wichtigen Fällen auf. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe suchen ihre Beratungslehrkräfte in der Regel zu festgelegten Zeiten auf.

  • Grundsätze

    Die Pausenordnung folgt drei einfachen Grundsätzen:

    1. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen am Ende der Stunde die Unterrichts- und Fachräume und nach dem Prinzip der Einbahnstraße von oben nach unten das 2. und 1. Stockwerk.

    2. Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verlassen in den großen Pausen das Schulgebäude. Ausnahmen davon sind Aufenthalte im m@z, das Aufsuchen der Spinde (nach dem 5-Minuten-Klingeln), Kurzbesuche der Cafeteria zum Erwerb von Speisen und Getränken und der Toiletten im Erdgeschoss.

    3. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe stehen darüber hinaus die FHS-Lounge und die Aula als Aufenthaltsorte zur Verfügung.

  • Regenpausen

    Bei Regen, Schneefall oder Glättegefahr finden die sogenannten Regenpausen statt. In diesen Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler neben den unter dem zweiten Grundsatz aufgeführten Aufenthaltsorten auch in den oberen Stockwerken aufhalten.

4. Verstöße gegen die Schulvereinbarung

  • Allgemein

    Bei Verstößen gegen die Schulvereinbarung ist jede/jeder dazu angehalten, die/den Betreffenden/n auf ihr/sein Fehlverhalten hinzuweisen. Die Klassenleitungen werden umgehend informiert!

    Bei wiederholten Verstößen gegen die Grundrechte dieser Schulvereinbarung werden die Eltern mit einem Brief informiert und eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz angesetzt. Grundsätzlich gilt der § 53 des Schulgesetzes über erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen.